Was kostet ein Bauantrag?

Bevor ein Haus gebaut werden darf, benötigen Sie die offizielle Baugenehmigung für Ihr Projekt. Diese erhalten Sie durch einen Bauantrag bei der zuständigen Behörde. Im Verfahren prüft die zuständige Gemeinde oder Stadt, ob bei Ihrem Bauvorhaben alle Vorschriften und Auflagen eingehalten oder erfüllt werden. Da jedes Projekt einzigartig ist, kann man die Frage nach den Kosten für einen Bauantrag nicht pauschal beantworten. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick, worauf es ankommt.

Im Internet kursieren viele Angaben zu den Kosten für den Bauantrag. Wie erhalten Sie Planungssicherheit für Ihr Projekt? Antwort darauf gibt die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI). Hier wird transparent geregelt, welche Projektschritte (hier Leistungsphasen) es beim Hausbau gibt und wie die entsprechenden Kosten anzusetzen sind.

Leistungsphase 1: Die Grundlagenermittlung

Nach Klärung Ihrer Wohnwünsche, ist der erste Schritt in Richtung Bauantrag, Ihre Ideen und Bedürfnisse mit den rechtlichen Baubestimmungen, die das Grundstück mit sich bringt, in Einklang zu bringen. Ihre Planungsabsichten gleichen wir von Anfang an mit Ihren Budgetvorstellungen ab.

Leistungsphase 2: Vorplanung mit Kostenschätzung

Gemeinsam arbeiten wir uns von außen nach innen. Hierfür muss zunächst die städtebauliche Einfügung Ihres Gebäudes in das Umfeld geklärt sein. Danach erstellen wir anhand Ihres Raumprogramms und unter Einbeziehung der Topographie einen Bedarf der Kubatur. In dieser Phase entsteht eine erste Kostenschätzung.

Leistungsphase 3: Entwurfsplanung mit Kostenberechnung

In der weiteren Ausarbeitung der Vorplanung zur Entwurfsplanung wird das Projekt konkret. Das Planungskonzept Ihres Raumprogramms wird unter Berücksichtigung der städtebaulichen, gestalterischen, technischen und wirtschaftlichen Anforderungen zum vollständigen Entwurf ausgearbeitet. Hierzu werden bei Bedarf auch die Planungen anderer fachlich Beteiligten (zum Beispiel von Spezialisten für energiewirtschaftliche Maßnahmen oder einem Tragwerksplaner) einbezogen. Mit den zuständigen Behörden wird über die Genehmigungsfähigkeit verhandelt. Begleitend zur Planung entsteht eine Kostenberechnung. Jetzt haben Sie als Bauherr Planungssicherheit.

Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung

Zur Einreichung Ihres Bauantrags bei den Behörden benötigen Sie die Genehmigungsplanung. In Deutschland darf diese nur von Bauvorlagenberechtigten, das sind üblicherweise Architekten und Bauingenieure, erstellt werden. Die Genehmigungsplanung umfasst

  • Eingabeplan mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten im Maßstab 1:100
  • Bauantragsformular
  • Baubeschreibung
  • statistischer Erhebungsbogen
  • Wärmeschutznachweis
  • Standsicherheitsnachweis (Statische Berechnung, Statik)
  • amtlicher Lageplan zum Bauantrag und
  • bei Bedarf weitere notwendige Nachweise und Angaben.

Der Bauantrag für Ihr Projekt ist fertiggestellt und kann nach dem Einholen der Nachbarschaftsunterschriften eingereicht werden.

Die Kosten stets im Blick

Eine seriöse Berechnung der Kosten ist erst mit der Entwurfsplanung möglich. Sie sehen aber, dass die Kosten für Ihren Bauantrag von Beginn an eine Rolle spielen. Die Honorare für unsere Leistungen sind klar und transparent geregelt. So haben Sie zu jedem Zeitpunkt der Zusammenarbeit die Kosten fest im Blick.